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Studiengebühren

Verwaltungs- und Wirtschafts-Studiengänge

Die Studiengebühren betragen ab 2023 für beide Studiengänge pauschal 890,- Euro je Semester. Für Skripte und Kopien werden keine gesonderten Gebühren erhoben.

Fälligkeit für das Sommersemester: jeweils 15. März
Fälligkeit für das Wintersemester: jeweils 15. September

Eine Zahlung in monatlichen Raten ist in Verbindung mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates möglich.

Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates

Hinweis: Das erste Semester ist ein verkürztes Semester (Beginn März oder Oktober). Die nachfolgenden Semester haben jeweils eine Laufzeiten von sechs Monaten:
Sommersemester: 01.02. – 31.07.
(Vorlesungen von Mitte Februar bis Ende Juni),
Wintersemester: 01.08. – 31.01.
(Vorlesungen von Anfang September bis Ende Januar).

Die Prüfungsgebühr für die abschließenden Prüfungen zum Ende des Studiums beträgt 490,- Euro. Diese wird bei Nichtbestehen der Prüfung nicht erstattet.
Eine nicht bestandene Prüfung kann nur einmal wiederholt werden. Bei der Wiederholungsprüfung fallen erneut Gebühren an.

Download: VWA-Studiengebühren (ab WS 2023) - PDF

Neu: Förderung des Ehrenamts

Inhaber/innen der EhrenamtsKarte MV oder des Feuerwehrdienstausweises für aktive Feuerwehrleute in den Freiwilligen Feuerwehren in MV wird auf die Studiengebühren für Studiengänge der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Mecklenburg-Vorpommern ein persönlicher Rabatt i. H. v. 10 % gewährt. Der Rabatt kann nicht von Dritten geltend gemacht werden, die die Studiengebühren übernehmen.

Die Regelung wird zunächst auf ein weiteres Jahr (Anmeldungen im Kalenderjahr 2023) begrenzt.
In der nächsten Mitgliederversammlung werden die Erfahrungen ausgewertet und es wird über eine mögliche Verlängerung beschlossen.

Förderdatenbank

In der Förderdatenbank können Sie sich über aktuelle Fördermöglichkeiten informieren, wie z. B. das Weiterbildungsstipendium oder die Bildungsprämie (s. u.).

Außerdem sind die Aufwendungen für das Studium in der Regel steuerlich absetzbar.

Weiterbildungsstipendium

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt mit dem Weiterbildungsstipendium junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Gefördert werden junge Fachkräfte, die eine nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannte duale Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, jünger als 25 Jahre sind, weniger als drei Jahre Berufspraxis besitzen und besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf (z. B. Berufsabschlussprüfung besser als „gut“) nachweisen können. Die Stipendien für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen umfassen Zuschüsse von bis zu 2.000,-- € jährlich über drei Jahre hinweg. Der Eigenanteil beträgt 10 %, höchstens 200,-- € pro Jahr. Für Förderanträge und Beratung ist die Stelle zuständig, vor der die Berufsabschlussprüfung abgelegt wurde (i.d.R. das Studieninstitut, die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer). Weitere Informationen unter www.sbb-stipendien.de .

Bildungsprämie

Die Bildungsprämie des Bundes erleichtert die Finanzierung einer individuellen berufsbezogenen Weiterbildung wie z. B. das VWA-Studum. Die wichtigsten Informationen haben wir in einem Infoblatt zusammengestellt.
Download: Info-Blatt Bildungsprämie

Weitere Informationen und Kontakt:
www.bildungspraemie.info oder www.facebook.com/bildungspraemie

E-Mail: bildungspraemie@buergerservice.bund.de  
Hotline: 0800 - 26 23 000 (kostenfrei)

Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.

Gasthörer/innen

Die Studiengebühr für Gasthörer/innen beträgt 50,- Euro pro Veranstaltungstag á 5 bis 6 Lehrstunden. Bei länger währenden Veranstaltungen berechnen wir 100 €.

Hinweis:

Umsatzsteuer fällt nicht an, da die Leistungen der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien nach § 4 Nr. 22 a) UStG steuerfrei sind.