Seminar | 13.12.2023 Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand | § 2b UStG
Seminarankündigung - Anmeldung
Innerhalb der öffentlichen Verwaltungen bestehen weiterhin Unsicherheiten bezogen auf die korrekte Umsetzung des § 2b UStG.
Viele Fragen sind noch offen.
Die Übergangsregelung zur Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetzes (UStG) für die juristischen Personen des öffentlichen Rechts wurde bis zum 31.12.2024 verlängert.