Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Veranstalter
Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Mecklenburg-Vorpommern e. V. (VWA M-V), Bertha-von-Suttner-Str. 5, 19061 Schwerin, vertreten durch den Akademieleiter Dietger Wille.

2. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Weiterbildungsangebote (Diplomstudiengänge, Fachstudiengänge, Kompaktkurse, Lehrgänge und Berufe, Seminare und Fachtage, Inhouseveranstaltungen) der VWA M-V. Sie gelten für alle natürlichen und juristischen Personen, die die Angebote nachfragen.

3. Anmeldung zu einer Weiterbildung
Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen mittels, – Zulassungsantrag für Diplomstudiengänge, Fachstudiengänge, Kompaktkurse, Lehrgänge und Seminare – Anmeldeformular, online über die Seminardatenbank oder per E-Mail für Seminare und Fachtage – Angebotsbestätigung für Inhouseveranstaltungen. Mit der schriftlichen Bestätigung der VWA M-V wird eine Anmeldung verbindlich. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, wird dies umgehend mitgeteilt. Erst mit der Bestätigung der Anmeldung bzw. Rücksendung der ggf. zugesandten Teilnehmerverträge kommt das Vertragsverhältnis zustande. Mit der Anmeldung werden die AGB anerkannt.

4. Zahlungsbedingungen
Die Teilnehmergebühren sind vor Beginn der Weiterbildung vollständig zu entrichten. Bei längeren Bildungsangeboten (Diplomstudiengänge, Fachstudiengänge, Kompaktkurse, Lehrgänge) kann eine Ratenzahlung per SEPA-Lastschriftmandat vereinbart werden. Die Teilnehmergebühr umfasst die obligatorischen Lehrveranstaltungen der Weiterbildung, die Unterrichtseinheit (UE) beträgt 45 Minuten. In der Regel werden Skriptmaterialien, zum Teil in elektronischer Form, bereitgestellt. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind nicht in der Teilnehmergebühr enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich im Programm vermerkt ist.

5. Rücktritt und Kündigung
Ein Rücktritt von der Weiterbildung oder die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Rücktritts- bzw. Kündigungsbedingungen variieren in den Weiterbildungsangeboten wie folgt: – Diplomstudiengänge: Ein Rücktritt vor Studienbeginn in schriftlicher Form mit Eingang bei der VWA M-V bis zu vier Wochen vor dem datierten Studienbeginn ist kostenfrei möglich. Bei Rücktritt bis zu zwei Wochen nach datiertem Studienbeginn, fristgerecht und in schriftlicher Form wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 EUR erhoben. Bei einem späteren Rücktrittswunsch, auch während des Studiums, ist die Gebühr des laufenden Semesters zu entrichten und die beabsichtigte Beendigung des Studiums in schriftlicher Form bis vier Wochen vor dem datierten neuen Semesterbeginn mitzuteilen. – Fachstudiengänge: Die Kündigung ist bis 14 Tage vor Beginn des Programms bzw. des folgenden Semesters bei der VWA M-V möglich. – Kompaktkurse, Lehrgänge, Fachtage und Seminare: Die Kündigung ist kostenfrei bis 14 Tage (Posteingang VWA M-V) vor Veranstaltungsbeginn möglich. Im Fall der Kündigung des Teilnehmervertrages bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn werden keine Gebühren erhoben. Bei Kündigung weniger als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn (Posteingang VWA M-V) oder während des Lehrgangs sind die monatlichen Lehrgangsgebühren bis zum Ende des jeweiligen Lehrgangsabschnittes sofort zahlbar und fällig. Die Lehrabschnitte sind im Teilnehmervertrag aufgeführt. – Seminare und Fachtage: Ein Rücktritt ist kostenfrei bis 14 Tage (Posteingang VWA M-V) vor Veranstaltungsbeginn möglich. Geht die Mitteilung über den Rücktritt später als 14 Tage bei der VWA M-V ein, sind 80% der Gebühr zu entrichten. Bei Nichterscheinen ohne schriftlich erfolgten Rücktritt ist die volle Gebühr zu entrichten. Werden Teile der Weiterbildungsveranstaltungen nicht besucht, besteht kein Anspruch auf anteilige Gebührenerstattung. Die VWA M-V behält sich vor, Teilnehmer, die die Durchführung der Weiterbildung gefährden oder der betrags- und fristgemäßen Zahlung der Teilnehmergebühren nicht nachkommen, von der Weiterbildung auszuschließen. Die bis dahin fällige Teilnehmergebühr ist zu zahlen. Hiervon unberührt bleiben weitergehende AGB Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie M-V e. V. Stand 24.04.2024 Schadensersatzansprüche der VWA M-V an den Teilnehmer.

6. Absage / Ausfall von Weiterbildungsveranstaltungen
Die VWA M-V behält sich vor, eine Weiterbildungsveranstaltung aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben, z.B. bei nicht Erreichen der notwendigen Teilnehmerzahl, bei Erkrankung des Dozenten. Bei Absage werden bereits bezahlte Gebühren unaufgefordert zurückerstattet. Weitere Schadens-ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

7. Durchführung der Weiterbildungsveranstaltungen
Die Lehrinhalte orientieren sich an den entsprechenden Ausschreibungen in Informationsmaterialien und der Website der VWA M-V. Unter Erhalt des Studienzieles kann eine Modifikation der Lehrinhalte notwendig werden, ebenso behält sich die VWA M-V Änderungen in der Besetzung des Dozententeams aus wichtigen Gründen oDen. Die Qualität der Lehre bemisst sich an der adäquaten Qualifikation der Dozenten und dem fachlich fundierten Lehrinhalt. Ein erfolgreicher Kompetenzgewinn erfordert dazu das eigene Engagement in der Wissensaneignung durch den Teilnehmer selbst. Die Hausordnungen der genutzten Veranstaltungsräume sowie die entsprechenden Alarm- und Brandschutzordnungen werden anerkannt.

8. Haftung / Datenschutz
Die VWA M-V haftet nicht für Schäden aus Unfällen sowie bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung für mitgebrachte Gegenstände und Sachen durch Dritte oder höhere Gewalt, außer bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten seitens der VWA M-V. Mit der Anmeldung erfolgt das Kenntnisnahme, dass die teilnehmerbezogenen Daten elektronisch gespeichert werden. Die Daten werden nur für die Veranstaltungsdurchführung genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

9. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort. Gerichtsstand ist Schwerin. Die VWA M-V ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.