Jetzt noch einsteigen im 1. Semester | Bis Mitte Februar 2025 | an den Studienorten Rostock und Neubrandenburg
Die berufsbegleitenden Verwaltungs-Studiengänge mit dem Abschluss zum/zur Verwaltungs-Betriebswirt/in (VWA) werden regelmäßig in Greifswald, Rostock, Neubrandenburg und Schwerin als Präsenzstudium in Kombination mit Online-Live-Vorlesungen angeboten. Die Studiengänge beginnen dort in einem dreijährigen Rhythmus.
Das VWA-Studium stellt eine umfassende und systematische berufliche Fortbildung dar und bietet für jeden Interessierten eine außerordentlich attraktive Möglichkeit, Praxis und Theorie zu verbinden. Unsere Lehrinhalte werden ständig aktualisiert, so dass jeder Studierende schon während des Studiums durch einen erheblichen Zuwachs an Wissen und Können seine täglichen Arbeitsaufgaben effizienter bewältigen kann.
Die VWA-Studiengänge sind generalistisch ausgerichtet. Es werden die Wissensgebiete Betriebswirtschaftslehre (in dem Verwaltungs-Studiengang unter besonderer Berücksichtigung der
öffentlichen Verwaltung), Volkswirtschaftslehre sowie bürgerliches und öffentliches Recht vermittelt. Eine Kombination, die in dieser besonderen Form im universitären Bereich kaum anzutreffen
ist. Das Studium bereitet auf höherwertige Tätigkeiten vor und ist eine berufsbegleitende Qualifizierung für Fach- und Führungskräfte, die nach drei Jahren mit der Akademie-Diplomprüfung abgeschlossen wird.
Das VWA-Diplom wird in Mecklenburg-Vorpommern als Aufstiegsqualifizierung anerkannt und ermöglicht in Verbindung mit der beruflichen Erfahrung den Aufstieg in das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 oder eine Bewerbung auf entsprechende Stellen als anderer Bewerber/andere Bewerberin nach § 17 Landesbeamtengesetz. Im Bereich der Angestellten ist bei Ausübung entsprechender Tätigkeiten eine Einordnung ab der Entgeltgruppe 9b möglich.
Die Anmeldeformulare für die Studiengänge 2024-2027 finden Sie in der untenstehenden Übersicht.
Übrigens: Nach § 9 Abs. 2 der Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes (Sonderurlaubsverordnung – SUrlV) gibt es für die Abschlussprüfungen an der VWA bis zu 5 Tage Sonderurlaub: https://www.gesetze-im-internet.de/surlv_2016/BJNR128400016.html.